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Neue Förderungen nach Öko Regelung

„Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“

Mit der neuen Agrarreform 2023 wurden sogenannte freiwillige Öko-Regelungen eingeführt. Mit diesen Öko-Regelungen sollen erbrachte Leistungen für Klima und Umwelt gesondert gefördert werden.

Mit der Öko-Regelung 5 – „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ wird das Vorkommen von regionaltypischen Kennarten auf Dauergrünland gefördert. Um an dieser Öko-Regelung teilnehmen zu können, müssen mindestens vier Pflanzenarten aus der landesspezifischen Liste auf definierten Grünlandflächen vorhanden sein. Der Antragsteller muss selbst die vorhandenen Kennarten erfassen und dokumentieren.

 

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Kennarten Mehthode und Liste
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Bestimmungsschlüssel
bestimmungshilfe-kennarten-dauergruenlan
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Aufnahmebogen
ÖR5_LWK_Aufnahmebogen_Änderungen BSO - K
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