Ostern ohne Feinstaub! Dreckschleudern & Kleintierfallen? NABU warnt vor Osterfeuern

Osterfeuer (Foto: Roland Zumbühl)
Osterfeuer (Foto: Roland Zumbühl)

Ostern steht vor der Tür und hier und dort sieht man bereits wieder aufgeschichtete Holzhaufen für die Osterfeuer. Nicht nur traditionelle „Brauchtumsfeuer“, auch andere Feuer werden im Frühjahr entzündet. Nichts gegen das angestammte Osterfeuer: Freude am Feiern und am Frühling sind für Viele ein guter Grund! 

 

Osterfeuer sind aber nicht nur eitel Freude; sie haben auch negative Wirkungen. Und zwar für Kleintiere und über ihren Feinstaubausstoß auch auf die Gesundheit!

Letztes Ostern kam es nach amtlichen Daten großflächig zur Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte, wobei zusätzlich zum damals ohnehin trockenen Wetter auch die vielen Osterfeuer eine wesentliche Rolle spielten (siehe damalige Pressemitteilung der zuständigen Behörde, des LANUV NRW). Auch graphische Auswertungen des Umweltbundesamtes zeigen das Problem (siehe JPG-Dateien): Am Karsamstag (23.4.11) war die hohe Feinstaubbelastung noch auf den Großraum Ruhrgebiet beschränkt, Ostersonntag dehnt sich ein großräumiges Feinstaubgebiet über fast ganz NRW aus.

Feinstaubbelastung am 23.4.
Feinstaubbelastung am 23.4.

Feinstaub ist keine Lapalie: Er gelangt bis in die Lungenbläschen und kann sogar in die Blutbahn eindringen. Feinstaub wird mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, besonders aber auch mit Lungenkrebs in Verbindung gebracht. In ganz Deutschland sterben nach Schätzungen der Fachleute jährlich 80.000 Menschen an Feinstaubbelastung. Osterfeuer sind zwar nur eine von etlichen Feinstaubquellen (neben Kraftwerken, Heizungen und Kraftfahrzeugen). Aber sie sind eine Feinstaubquelle, auf die man leicht verzichten könnte.

Feinstaubbelastung am 24.4.
Feinstaubbelastung am 24.4.

Der NABU Oberberg ruft alle Veranstalter von traditionellen Osterfeuern auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen: Zum Gesundheitsschutz nur sehr trockenes, unbehandeltes Holz, keine feuchten Äste etc. verwenden, möglichst kleine Feuer anlegen und verhindern, dass Teilnehmer in der Rauchfahne stehen. Zum Schutz von Igeln oder Brutvögeln das trocken gelagerte Brennmaterial erst am Tag des Abbrennens aufschichten.

Und wer zur Abfallbeseitigung oder einfach nur so ein Feuer abbrennen will, sollte  besser umplanen: Solche Verbrennungen sind gesetzlich verboten – und zwar aus gutem Grund!

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Pressemitteilung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Osterfeuer führte zu zahlreichen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte
PM_Osterfeuer_Feinstaubgrenzwerte_2011.p
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